Dokumente zum Verein

Spielordnung

Stand: 08.07.2020

1. Spielzeiten

Die Spielberechtigung besteht grundsätzlich erst nach dem Beginn der offiziellen Platzeröffnung. Die Anlage ist tagsüber durchgehend geöffnet.

Falls ein Platz aufgrund seiner Beschaffenheit nicht bespielbar ist, ist der Platzwart oder ein Vorstandsmitglied berechtigt, den Platz so lange zu sperren, bis der Mangel behoben ist. Die Platzsperrung wird in diesen Fällen durch das herabgelassene Netz signalisiert.
Es ist jedem anderen Mitglied grundsätzlich verboten, das Netz eigenmächtig hoch zu spannen.

Die Spieldauer für Einzel und Doppel beträgt für alle Plätze 45 Minuten. In dieser Zeit ist die Platzpflege (siehe 4.) beinhaltet.

Bei Spielanfang hat jeder Spieler sein Namensschild auf der Zeittafel einzuhängen. Ist dies nicht geschehen, besteht keine Spielberechtigung.
Platzreservierungen können nicht vorgenommen werden.

Jedes Mitglied ist für sein Namenschild selbst verantwortlich. Bei Verlust oder Beschädigung wenden sie sich bitte an ein Vorstandsmitglied.

2. Jugend

Den Jugendlichen stehen die Plätze von Montag bis Freitag nur bis 18 Uhr gleichberechtigt zur Verfügung. Außerhalb dieser Spielzeiten sind die Plätze, bei Bedarf, für Erwachsene zu
räumen.
Ausgenommen von den genannten Regelungen sind Jugendliche, die in Berufsausbildung stehen und deshalb vor 18 Uhr nicht spielen können, diese dürfen die Plätze jederzeit benutzen.

Wenn Jugendliche mit Erwachsenen spielen, gilt die Platzordnung für Erwachsene.

3. Gäste

Gäste können grundsätzlich nur mit Mitgliedern spielen, wenn zuvor ein Eintrag in das Gästebuch erfolgt ist. Das Gästebuch liegt im Vereinsheim aus. Die Benutzungsgebühr beträgt für jeden Gast 10 Euro pro Tag.

Die Mitglieder werden gebeten, mit Gästen die Plätze möglichst nicht während des Hauptspielbetriebes zu nutzen.

4. Platzpflege

Vor Spielbeginn ist sicher zu stellen, dass das Spielfeld ausreichend beregnet ist. Nach der Nutzung haben allen Spieler ihren Platz in ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Das heißt, abgezogen und die Linien bei Bedarf abgekehrt. Anweisungen des Platzwartes und Vorstandsmitgliedern ist Folge zu leisten.

5. Einhaltung der Spielordnung

Jedes Mitglied ist verpflichtet, auf die Einhaltung der Spielordnung zu achten.

Der Vorstand